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   VGH Bayern, 22.07.2015 - 14 C 15.1311   

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VGH Bayern, 22.07.2015 - 14 C 15.1311 (https://dejure.org/2015,21106)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.07.2015 - 14 C 15.1311 (https://dejure.org/2015,21106)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 14 C 15.1311 (https://dejure.org/2015,21106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befangenheitsantrag; Zulässigkeit einer Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge (offengelassen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Richterablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Befangenheitsantrag - Zulässigkeit einer Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheitsantrag; Zulässigkeit einer Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge (offengelassen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 14 C 15.1311
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine Richterablehnung in Verfahren über eine Anhörungsrüge überhaupt zulässig ist, weil sie deren Zielsetzung, eine gerichtliche Selbstkorrektur zu ermöglichen, in ihr Gegenteil verkehren würde (offen gelassen in BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u.a. - NVwZ-RR 2009, 662 Rn. 3).

    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gegeben, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit des betroffenen Richters zu zweifeln (BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u.a. - NVwZ-RR 2009, 662 Rn. 4 m.w.N.).

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 14 C 15.1311
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 126; B.v. 5.4.1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 14 C 15.1311
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 126; B.v. 5.4.1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 14 C 15.1311
    In eilbedürftigen Verfahren sind selbst kurze Äußerungsfristen mit dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar; eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wird erst angenommen, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen, das rechtliche Gehör also in unzumutbarer Weise erschwert wird (BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 2 BvR 153/02 - juris Rn. 28 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 14 C 15.1311
    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (BVerwG, U.v. 5.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 36).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91

    Berufung - Beschluß - Einstimmige Zurückweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 14 C 15.1311
    Das kann der Fall sein, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerwG, B.v. 23.9.1990 - 2 B 99.91 - NJW 1992, 257 m.w.N.), z.B. wenn die gerichtliche Entscheidung vor Ablauf der einem Beteiligten gesetzten Äußerungsfrist gefasst wurde und deshalb ein fristgerecht eingegangener Schriftsatz nicht berücksichtigt wurde (BVerwG a.a.O.).
  • VGH Hessen, 28.01.2013 - 7 D 228/13

    Keine Prozesskostenhilfe für Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 14 C 15.1311
    Das gilt auch für eine gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe gerichtete Beschwerde nach §§ 146 ff. VwGO (vgl. HessVGH, B.v. 28.1.2013 - 7 D 228/13 - NJW 2013, 1690; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 166 Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.08.2015 - 14 C 15.1646

    Richterablehnungsverfahren, Prozesskostenhilfeverfahren, Zwischenverfahren,

    Hiergegen erhob der Kläger mit Schreiben vom 23. Juni 2015 Anhörungsrüge (Az.: 14 C 15.1311).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die beigezogenen Behördenakten einschließlich derer der Verfahrens 14 C 15.1311 und 14 C 15.667.

    Eine förmliche Zustellung der dienstlichen Äußerungen, die die betroffenen Richterinnen abgeben haben (VGH-Akte im Verfahren 14 C 15.1311 Bl. 14 ff.), ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

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